Archiv für den Monat: Februar 2018

Wie man unbequeme Vorsorgebevollmächtigte handlungsunfähig macht

12. Februar 2018

Seit 5 Jahren bin ich die Vorsorgebevollmächtigte meiner Eltern bzw. seit dem vergangenen November nur noch meines Vaters, da meine Mutter verstorben ist.

Ich mache meine Arbeit ausgesprochen gut, denn ich verfüge aufgrund meiner Ausbildung zur Fachübersetzerin für juristische Fachtexte über ausreichendes rechtliches Hintergrundwissen, um sowohl meine eigenen als auch die Rechte anderer, in dem Fall meiner Eltern bzw. meines Vaters wahrzunehmen.

Ich bin damit für Behörden eine „unangenehme“ Angehörige, denn Angehörige mit Durchblick, die sich kein X für ein U vormachen lassen, sind nicht gerne gesehen.

Seit Mitte letzten Jahres erlebe ich hautnah, was alte Menschen in diesem Land zu erwarten hat, wenn die gar nicht mal so schlechte Rente (im vorliegenden Fall meines Vaters, da meine Mutter nie gearbeitet hat) natürlich nicht für 2 Heimplätze ausreicht, und man den Weg zum Sozialamt antreten muß, um die Finanzierung zu sichern.

Da werden Anträge einfach nicht bearbeitet, da wird Widersprüchen nicht abgeholfen, während sie gleichzeitig auch nicht an die zuständige Widerspruchsstelle weitergeleitet werden, sondern sang- und klanglos in der Schublade des Sachbearbeiters vor sich hin dümpeln, ob beim Sozialamt oder bei der Pflegekasse.

Angehörige, die von den Behörden dann als sogenannte „Querulanten“ (Gutachten als Waffe gegen „Querulanten“) bezeichnet werden, lassen sich das natürlich nicht gefallen und haken immer wieder nach, bis endlich etwas passiert!

So auch ich im vorliegenden Fall. Und zwar im Zusammenhang mit der Bestattung meiner Mutter. Auch da gab es von Seiten der Friedhofsbehörde nur Probleme, weil ich in Absprache mit meinem Vater seine ursprüngliche Absicht, sich auch verbrennen zu lassen, revidiert habe und das Nutzungsrecht an einem bestehenden Urnengrab umwandeln wollte in ein Nutzungsrecht an einem Wahlerdgrab mit zusätzlicher Urnenbeigabe.

Da wird einem dann mitgeteilt, dass das Wahl(!)erdgrab in einem Reihen(!)grabfeld läge (ein gravierender Unterschied), und wenn man dann nachfragt, bekommt man keine plausiblen Antworten und erst Recht keine Nachweise in Form eines offiziellen Friedhofplans, in dem die verschiedenen Grabfelder mit genauer Bezeichnung eingetragen sind.

Da werden dann falsche Anträge auf Bestattung stümperhaft von Hand ausgefüllt, in denen wesentliche Dinge fehlen (z.B. der Antrag auch auf Bestattung meines Vaters und nicht nur meiner Mutter in der gleichen Grabstätte, oder es wird eine Urkunde über ein Nutzungsrecht an einer bereits belegten Grabstätte ausgestellt…) Kaum zu glauben, aber wahr!

Und wenn man diese Fehler dann bemerkt, was gar nicht so einfach ist, und nur möglich, wenn man weiter Informationen einholt, dann wird man den zuständigen Mitarbeitern in den Behörden schnell lästig…

Bereits im Frühjahr letzten Jahres versuchte man über fragwürdige Gutachten des MDK (Medizinischen Dienstes der Krankenkasse) mich als Vorsorgebevollmächtigte los zu werden, weil man der Auffassung war, dass ich wichtige ärztliche Behandlung unterbinden würde. Es ging konkret um eine Hautveränderung am Hinterkopf meines Vaters, die später als harmlose seborrhoische Keratose (Alterswarze) diagnostiziert wurde. Diese im Frühjahr letzten Jahres kleine Hautveränderung von vielleicht einem Zentimeter Durchmesser wuchs dann im Altenheim, im dem sich meine Eltern seit dem Sommer befanden bzw. sich mein Vater noch befindet, zu einem riesigen Ungetüm von geschätzten 8 Zentimeter Durchmesser an, welches der Arzt, der das Teil dennoch als harmlose Alterswarze diagnostizierte, in einer aufwendigen OP mit großflächiger Hauttransplantation entfernen lassen wollte.

Im Einklang mit dem behandelnden Arzt im Heim widersprach ich der OP wegen der großen Belastung für meinen mittlerweile 90jährigen Vater. Darüber hinaus erkannte ich mit bloßer Inaugenscheinnahme, dass das Teil nur deshalb zu solch einem Ungetüm herangewachsen war, weil in Heimen leider die Körperpflege der alten Menschen leidet. Vermutlich hat man sich auch vor dem Teil geekelt, dass in Wahrheit „nur“ aus verkrustetem Sekret mit Blut und darin verklebten Haaren bestand! Dem aber widersprach sowohl der Chirurg, der die vorstehend genannte Diagnose fällte und eine aufwendige OP für nötig hielt, als auch der betreuende Arzt des Heimes.

Ich insistierte, dass man das Teil mal richtig einweicht, was dann auch geschah, und siehe da, ich hatte völlig Recht! Zurückgeblieben ist die gleiche kleine wenig auffallende Alterswarze, die er auch hatte, bevor er ins Heim kam!

Aber im MDK Gutachten stand, ich sei „mit der Versorgung überfordert“ (mehr nicht!) und dass deshalb angeregt würde, meinen Vater unter Betreuung zu stellen!

Ich wehrte mich natürlich gegen dieses Ansinnen und konnte diese Absicht des MDK auch bis heute abwenden!

Zwischenzeitlich ist auch die Bearbeitung unseres Sozialhilfeantrages abgeschlossen, und selbst die leidige Angelegenheit mit der Friedhofsverwaltung bezüglich der Urnenbeisetzung meiner Mutter konnte endlich, nach fast 2 Monaten, zum Abschluß gebracht, weil ich dann irgendwann, nach ständigem Nachhaken und Insistieren auf Ausstellung korrekter Urkunden und Gebührenbescheide, diese endlich in Händen hielt und die Urne meiner Mutter bestatten lassen konnte! Zuvor war ich notgedrungen gezwungen, den ursprünglich geplanten und bereits in der Tageszeitung angekündigten Bestattungstermin für Mitte Dezember abzusagen, weil sogar laut Friedhofssatzung und damit gemäß der eigenen Gesetze der Verbandsgemeinde, in der meine Eltern leb(t)en, das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab vor der Bestattung per Urkunde nachzuweisen ist! Aber selbst dem haben die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung dreist widersprochen!

Am Samstag, den 27.01.2018 war nun endlich die Beisetzung, und ich dachte, ich könne nun endlich aufatmen, denn das letzte halbe Jahr war ein Vollzeitjob, was die Verwaltung meiner Eltern (ich führe, wie gesagt seit 5 Jahren den Schriftverkehr meiner Eltern) angeht! Außerdem waren wir regelmäßig vor Ort, um auch dort Hilfestellung zu leisten, was sehr aufwendig ist, weil der Wohnort 110 km von meinem eigenen Wohnort entfernt ist.

Der MDK hatte ja formuliert, dass ich mit der Versorgung überfordert sei. Ich stellte damals klar, dass das sehr schwammig ausgedrückt sei (das machen die Behörden gerne!), und dass ich meine Eltern ja nicht versorge im Sinne von pflegen, weil ich das ja über die räumliche Entfernung gar nicht leisten kann! Und selbst wenn man vor Ort wohnt, ist es ab einer gewissen ausgeprägten Pflegebedürftigkeit für Angehörige kaum möglich, dass alleine zu stemmen! Auch haben wir in unserem Haushalt nicht den Platz, wie die meisten Durchschnittsmenschen, die Eltern aufzunehmen, wofür man, was die sanitären Einrichtungen angeht, in der Regel auch nicht ausgerichtet ist mit behindertengerechtem Bad am besten im Erdgeschoss plus Zimmer für die Eltern. Wer hat das schon?

Die Aussage, ich sei überfordert, ist also definitiv falsch, denn mit den Aufgaben, die ich wahrnehme, bin ich ganz im Gegenteil, ganz und gar nicht überfordert, sondern das krasse Gegenteil ist wahr: Ich mache das ausgesprochen gut, und in der Regel müssen mir die Behörden bezüglich meiner Anliegen letztendlich regelmäßig Recht geben! So habe ich z.B. die Wohnung meiner Eltern nicht unmittelbar nach Einzug ins Heim gekündigt, trotz Bitte des Sozialamtes, und ich hatte mal wieder Recht mit meinem Bauchgefühl, denn ich fand bestätigt, dass man da nicht zu voreilig sein soll, denn trotz vorliegendem Gutachten des MDK, das eine Heimbetreuungsbedürftigkeit bestätigt hat, kann bis zum Pflegegrad 2 (und den hat mein Vater immer noch) ein unabhängiges Gutachten durch die Sozialbehörden eingeholt werden, das diese Heimbetreuungsbedürftigkeit dann vielleicht doch verneinen könnte. Und dann hat man ein erhebliches Problem, wenn man die Wohnung voreilig gekündigt hat, denn in dem Fall bliebe einem nichts anderes übrig, als die Eltern bzw. das Elternteil doch zu Hause über eine ambulante Versorgung unterzubringen, was aber für sich alleine betrachtet in der Regel bei faktisch bestehender Heimpflegebedürftigkeit kaum zu realisieren ist, denn ein ambulanter Pflegedienst ist nur stundenweise vor Ort und eine 24-Stundenkraft ist fast immer illegal, auch wenn die meisten Menschen das nicht ahnen! Tja, und wenn die Wohnung erst mal gekündigt ist, ist eine ambulante Lösung zu Hause gar nicht mehr möglich, und die Eltern bzw. das Elternteil muß notgedrungen im Heim verbleiben, mit der Folge dass die Kosten nicht gedeckt sind, oder man muß die Eltern zu Hause aufnehmen, selbst wenn man gar nicht den Platz dafür hat.

Auch habe ich seinerzeit trotz Aufforderung der Sozialbehörden, eine Bestattungsvorsorgeversicherung zu kündigen, damit das Geld zur Deckung von Heimkosten eingesetzt werden kann, diese nicht gekündigt, da die Höhe der Bestattungsvorsorge trotz gegenteiliger Behauptung der Sozialbehörde zulässig war! Auch das war ein harter Kampf, der langen Schriftverkehr erforderte, aber dieser lange Schriftverkehr kam immer nur deshalb zustande, weil die Behörden nicht von Anfang an das taten, was sie eigentlich tun müssten: Die Wahrheit sagen, Anträge zügig bearbeiten, Widersprüche weiterleiten, kurz gesagt, ihre Arbeit korrekt machen! Wenn das im letzten halben Jahr idealer Weise so gelaufen wäre, dann hätte ich den Megastress und die viele Arbeit gar nicht gehabt!

Und jetzt kommt der Hammer:

Nach der Beisetzung der Urne meiner Mutter und als ich dachte, dass ich jetzt mal etwas aufatmen kann, kommen wir abends nach Hause und finden einen Brief vom für meinen Wohnort zuständigen Amtsgericht im Briefkasten.

Ich wunderte mich und hatte sofort ein ungutes Gefühl, denn bezüglich meiner Eltern hatte ich natürlich nur mit Behörden des Kreises, in dem der Wohnort meiner Eltern liegt, zu tun, der auch in Rheinland-Pfalz ist und nicht in NRW, wo ich wohne.

Ich öffnete den Brief und las zu meinem Entsetzen, dass man gegen mich ein „betreuungsgerichtliches Verfahren“ eröffnet hat! Wer, wie ich, weiß, was das für Folgen haben kann, ist dann natürlich alarmiert, denn eine „Betreuung“ kann zur völligen Entrechtung der betroffenen Person führen! Und dass man ganz besonders gerne sogenannte „Querulanten“, die zu sehr auf ihr Recht (oder das der Eltern oder sonstiger Angehöriger oder auch Dritter) pochen, macht man dann über diese Schiene handlungsunfähig!

Ich argumentierte übrigens damals, als man meinen Vater entmündigen wollte (unter „Betreuung“ stellen, wie man es heute verharmlosend und die Wahrheit kaschierend nennt), wie widersinnig es auch sei, einen Menschen (in dem Fall meinen Vater) zu entmündigen, weil eine andere Person (in dem Fall ich angeblich) „überfordert“ sei!

Natürlich kann man auch niemanden entmündigen, selbst wenn diese Person selbst „mit der Versorgung“ ihrer Eltern oder eines Elternteils überfordert wäre, aber genau das versucht man nun offensichtlich, natürlich nicht mit diesem Argument, sondern der Auslöser war eine Mail des Standesbeamten der Verbandsgemeinde, der für Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung zuständig ist und mit dem ich unter anderem per Mail oder Fax zu tun hatte! Ich erledige all das bevorzugt schriftlich und habe mit diesen Leuten Gott sei Dank auch gar nicht telefoniert, und der, wenn auch umfangreiche, Schriftverkehr ist alles andere als verworren, wie dieser Standesbeamte in einer Mail an das Amtsgericht in einem kurzen und knappen Satz behauptete, was unverzüglich zur Eröffnung eines betreuungsgerichtlichen Verfahrens gegen mich führte inklusive „Beschluss“, in dem die Betreuungsstelle des Kreises, in dem ich lebe, aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zu meinen persönlichen Verhältnisse abzugeben.

Man bezog sich dabei auf „Vorstücke“ (Aktenzeichen) aus dem Jahr 2000 und 2011 (Klarstellung in eigener Sache – Die Zweite), die beiden Jahre, in denen ich alleine aufgrund anhaltender Schlaflosigkeit infolge einer Schilddrüsenüberfunktion ausgelöst durch ärztliche Fehlbehandlung in die Fänge der Psychiatrie geriet!

Lesen Sie hierzu bitte:

Die psychiatrische Verleumdung

Wie die Schulmedizin krank behandelt und die, die das erkennen, anschließend für psychisch gestört erklären will – Teil 1

Wie die Schulmedizin krank behandelt und die, die das erkennen, anschließend für psychisch gestört erklären will – Teil 2

Meine Geschichte

Auf der das betreuungsgerichtliche Verfahren auslösenden Mail waren zwei Aktenzeichen notiert für 2 angebliche Zwangseinweisungen, die mein Ehemann aus lauter Verzweiflung damals anstrebte, weil ich in beiden Jahren aufgrund einer durch Psychodrogen (Neuroleptika) ausgelösten Sitzunruhe („Akathisie“) nicht mehr ruhig sitzen konnte und mir die Füße kaputt lief! Und dass man, wenn man nicht mehr ruhig sitzen kann, rein gar nichts mehr auf die Reihe kriegt, selbst das Zähneputzen wird fast unmöglich, weil man ständig von einem Bein auf das andere hin und her tippelt, lässt sich denken! (Das sogenannte „Restless Legs-Syndrom“ als Nebenwirkung z.B. von Antidepressiva ist ein ähnlicher quälender Zustand, der aber nichts anderes ist, als eine „Neben“wirkung abartiger Psychodrogen!)

Und wenn man erst mal in solch einem Zustand ist, dann ist man der Zwangspsychiatrie hilflos ausgeliefert, wenn überforderte Angehörige (und mit solch einem Zustand ist jeder Angehörige über kurz oder lang überfordert!) dann eine Zwangseinweisung anstreben, weil der/die Betroffene (ich (!) in 2011) niemals wieder freiwillig in eine Psychiatrie gegangen wäre, nachdem ich bereits im Jahr 2000 Gewalt in Form von Nötigung, hochpotente Psychopharmaka zu schlucken, erfahren musste!

Im Jahr 2000 jedenfalls kam es zu keiner Zwangseinweisung, weil ich damals noch völlig „psychiatrieunerfahren“ freiwillig in eine Klinik ging, aber dennoch gibt es ein Aktenzeichen, so wie auch nun wieder ein Aktenzeichen zu einer „Betreuungsangelegenheit“, wie die Betreuungsbehörde das nennt, bezüglich meiner Person „ins Leben gerufen wurde“, obwohl rein gar nichts außergewöhnliches vorgefallen ist, außer, dass ich mich „außergewöhnlich“ gut gegen Behördenwillkür zu wehren weiß!

Passend dazu, dass es im Grunde keinen Betreuungsfall in 2000 gab, ist das angegebene Aktenzeichen auch noch falsch, vielleicht um genau das zu kaschieren, dass es in dem Jahr gar keine Betreuung meiner Person gab?

Weiterhin konnte ich, als ich nach dem Namen der zuständigen Richterin googelte, recherchieren, dass frühere Aktenzeichen („Vorstücke“, wie auch die Mitarbeiterin die beiden Aktenzeichen, die sie auf der das betreuungsgerichtliche Verfahren auslösenden Mail handschriftlich notiert hatte) gar nicht in Familiensachen (und ein Betreuungsverfahren ist eine Familiensache!) herangezogen werden darf, wenn das „Vorstück“ seit mehr als 3 Jahren erledigt ist:

Geschäftsverteilung nach Vorstücken

a)    Zuständig ist unter Anrechnung auf den Turnus zunächst die Abteilung, welche ein früheres Verfahren hinsichtlich einer verfahrensbeteiligten natürlichen Person (Vorstück) bearbeitet hat oder bearbeitet.

b)    Ein Vorstück gemäß a) liegt nicht vor, wenn ein Verfahren seit mehr als 3 Jahren erledigt ist.

Quelle: Seite 8 des Geschäftsverteilungsplanes der Richter 2018 des Amtsgerichtes Bergisch Gladbach vom 15.12.2017

Link:

http://www.ag-bergisch-gladbach.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/zwischen_geschaeftsver_18/geschaeftsverteilungsplan_der_richter_01_01_2018.pdf

Und die Jahre 2000 und 2011 sind in 2018 mehr als 3 Jahre erledigt, aber dennoch hat die Richterin diese „Vorstücke“ ins Spiel gebracht…

Sehr wahrscheinlich, weil man einer angeblich „psychisch kranken“ Person viel schneller einen „Betreuer“ vor die Nase setzen kann, als einer psychisch völlig gesunden Person, die ich in Wahrheit bin, denn beide Psychiatrisierungsversuche sind fehlgeschlagen, weil ich mir nicht einreden ließ, dass ich für den Rest meines Lebens den Geist und den Körper zerstörende Psychodrogen brauche!

Auch die von meinem Ehemann unverzüglich zusammen mit seiner Stellungnahme, in der er sein Entsetzen über die Eröffnung eines betreuungsgerichtlichen Verfahrens äußerte, eingereichte gegenseitige Vorsorgevollmacht, die vor der Einsetzung eines Betreuers schützen soll, wollte man am liebsten ignorieren, so wie auch Patientenverfügungen in Krankenhäusern und Altenheimen dergestalt ignoriert werden, dass sie im Notfall nicht aufgefunden werden (bei meiner Mutter passiert), obwohl sie definitiv vorlagen! Im Krankenhaus wird einem dann erzählt, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, dass diese nicht griffbereit in der Patientenakte, sondern im Archiv zu hinterlegen sei, wo man natürlich weder nachts noch am Wochenende ran kommt, da die Verwaltung dann nicht besetzt ist.

Dass das natürlich auch gar keinen Sinn macht (jedenfalls aus Patientensicht) liegt auf der Hand! Aus Krankenhaussicht macht das natürlich Sinn, denn ohne bzw. mit nicht auffindbarer Patientenverfügung kann man machen, was man will…

Da wird man trotz gegenteiliger Aussage in der Patientenverfügung intensivmedizinischen Maßnahmen unterzogen, „wiederbelebt“, künstlich beatmet, künstlich ernährt etc. Das volle Programm eben, das man aber gar nicht wollte!

Ein Albtraum, den man als Angehöriger von alten Eltern erleben darf, der in meinem Fall aufgrund der Tatsache, dass ich psychiatrisch stigmatisiert bin, weil ich fragwürdige psychiatrische Diagnosen „an der Backe“ habe, die jeglicher Grundlage entbehren, die man aber gar nicht so leicht wieder los wird, nun damit endet, dass man gegen mich ein „betreuungsgerichtliches Verfahren eröfnet hat!

Für „psychisch krank“ erklärt wird man ganz schnell! Wenn man dann aber für „psychisch gesund“ erklärt werden will, dann geht das angeblich nicht! Die behauten dann einfach, „psychische Erkrankungen“ seien chronisch und unheilbar, auch wenn man zwischendurch „symptomfreie Intervalle“ habe…

Meine „symptomfreien Intervalle“ dauerten von meiner Geburt bis zu meinem 37. Lebensjahr, dann von unmittelbar nach meiner Entlassung aus der letzten Klinik im Jahr 2000 bis 2011, und dann erneut von unmittelbar nach meiner Entlassung aus der einzigen Klinik, in der ich im Jahr 2011 war, bis heute!

Und solange ich kein hochdosiertes Jod, wie mir während der Schwangerschaft verordnet, schlucke, weil ich das angeblich für mich und mein Kind brauche und auch keine hochdosierte, schallintensive Ultraschalluntersuchung der Schildddrüse oder sonstige Behandlungen (z.B. Medikamenteneinnahme) über mich ergehen lasse, die den Stoffwechsel aus dem Gleichgewicht bringen, werde ich auch keine Schlafprobleme bekommen, der einzige Auslöser dafür, dass ich unschuldig in die Fänge der Psychiatrie geriet! Ein gesunder Schlaf ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Mensch funktionieren kann! Und das weiß die Schulmedizin, insbesondere die Psychiatrie ganz genau…

Haupt“neben“wirkung der hochpotenten Psychodroge, die man mir im Jahr 2011 gab, ist übrigens Schlaflosigkeit…

Da wird deutlich, dass man dem Patienten in Wahrheit doch gar nicht helfen will…

Ich übermittelte der zuständigen Mitarbeiterin der Betreuungsstelle all meine Stellungnahmen gegenüber dem Gericht bezüglich des gegen mich eingeleiteten „betreuung“sgerichtlichen Verfahrens inklusive der Stellungnahme meines Mannes mit der gemeinsamen Vorsorgevollmacht!

Daraufhin erhielt ich einen Anruf dieser Dame gleich am nächsten Tag, dass ich in meiner Mail eine Vorsorgevollmacht erwähne, diese ihr aber nicht vorläge, und dass obwohl ich sie ja per Mail mitgeschickt hatte…

Auch dem Gericht liegt diese seit dem 29.01.2018 vor, aber auch das Gericht reagierte bisher nicht darauf!

So aber die Dame von der Betreuungsbehörde, die mich im vorerwähnten Telefonat aufforderte, ihr diese noch einmal zukommen zu lassen (meine Mail inklusive Anlagen hatte ich an eine allgemeine Mailadresse geschickt, und man hatte wohl „vergessen“, die wichtige Vorsorgevollmacht ebenfalls an die zuständige Mitarbeiterin weiterzuleiten).

Sie sagte gleichzeitig, dass mit einer gültigen Vorsorgevollmacht die Sache erledigt sei. Dies wurde mir dann auch am darauffolgenden Tag von dieser Mitarbeiterin der Betreuungsstelle schriftlich bestätigt. Die endgültige „Entscheidung“ des Gerichts hingegen steht immer noch aus…

Aber da es kaum sein kann, dass man eine mehr als mündige Person wie mich „unter Betreuung“ stellt, kann ich nur hoffen, dass dieser Alptraum damit erst mal ausgestanden ist, aber mir ist völlig bewusst, in welcher Gefahr einmal psychiatrisch verleumdete Menschen wie ich ganz besonders schweben, denn so was kann einem jederzeit wieder passieren!

Aber auch jeder andere sollte sich nicht zu sicher sein, dass ihm das nicht passieren kann! Auch ich hätte es bis zu meinem 37. Lebensjahr nicht für möglich gehalten, jemals irgend etwas mit Psychiatrie zu tun zu haben! Auch ich dachte früher, Menschen in psychiatrischen Kliniken sind suspekt, weil man es nicht besser weiß!

In Wahrheit findet man dort in der Regel sogar eher besonders sensible, feinfühlige und auch intelligente Menschen, z.B. auch Mobbingopfer, obwohl doch eigentlich die Mobber, die andere nicht in Ruhe lassen können, die Behandlungsbedürftigen sind!

Ein traumatisiertes Vergewaltigungsopfer wird behandelt, während ein Vergewaltiger in der Regel nicht in die Psychiatrie kommt!

Und Menschen, bei denen eine körperliche Ursache, z.B. eine Stoffwechselstörung, vorliegt, haben in der Psychiatrie überhaupt nichts verloren, aber dennoch diagnostizieren Ärzte, Psychiater ganz schnell psychische Probleme, nur weil sie nicht schlafen können:

„Was ist eine wahnhafte Störung?

Das charakteristische Merkmal einer wahnhaften Störung ist – wie der Name schon sagt – ein Wahn (Einzelheiten siehe das entsprechende Kapitel über den Wahn). Dieser Wahn darf nicht auf äußere Einflüsse zurückgehen, z.B. durch Rauschdrogen (sogenannter Intoxikations- oder Vergiftungswahn), durch höheres Lebensalter (Alterswahn, z.B. bei der Alzheimer´schen Demenz), durch Kopfunfall, Stoffwechselstörungen usw. Auch pflegt der Wahn bei einer wahnhaften Störung nicht so bizarr auszufallen wie bei den meisten schizophrenen Psychosen (siehe später).“ (Quelle: Prof. Dr. med. Volker Faust Psychosoziale Gesundheit 

von Angst bis Zwang<http://www.psychosoziale-gesundheit.net/index.html> )

Und ich hatte noch nicht mal „wahnhafte Störungen“, auch wenn man mir mein aufgrund einschlägiger Erfahrungen mittlerweile fehlendes Vertrauen in die Schulmedizin gerne so auslegen wollte!

Meine Probleme waren definitiv auf äußere Einflüsse zurückzuführen, und ich hatte definitiv eine Stoffwechselstörung und keine „wahnhafte Störung“! Und selbst wenn man diese gehabt hätte, dürfte dies ebenfalls nicht als chronische (!) „psychotische Störung“, sondern als Akute vorübergehende psychotische Störung „kodiert“ werden:

Wahnhafte Störungen, die nur wenige Monate angedauert haben, sollten wenigstens vorläufig unter F23.- kodiert werden.

F23.- Akute vorübergehende psychotische Störungen

Eine heterogene Gruppe von Störungen, die durch den akuten Beginn der psychotischen Symptome, wie Wahnvorstellungen, Halluzinationen und andere Wahrnehmungsstörungen, und durch eine schwere Störung des normalen Verhaltens charakterisiert sind. Der akute Beginn wird als Crescendo-Entwicklung eines eindeutig abnormen klinischen Bildes innerhalb von 2 Wochen oder weniger definiert. Bei diesen Störungen gibt es keine Hinweise für eine organische Verursachung. Ratlosigkeit und Verwirrtheit kommen häufig vor, die zeitliche, örtliche und personale Desorientiertheit ist jedoch nicht andauernd oder schwer genug, um die Kriterien für ein organisch verursachtes Delir (F05.-) zu erfüllen. Eine vollständige Besserung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate, oft bereits nach wenigen Wochen oder nur Tagen. Wenn die Störung weiter besteht, wird eine Änderung der Kodierung notwendig. Die Störung kann im Zusammenhang mit einer akuten Belastung stehen, definiert als belastendes Ereignis ein oder zwei Wochen vor Beginn der Störung.

http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2012/block-f20-f29.htm

Auch bei mir erfolgte eine vollständige Besserung meiner Beschwerden (innere Unruhe und Konzentrationsschwierigkeiten, mehr nicht (!), abgesehen von der durch Psychodrogen ausgelösten Bewegungsunruhe als „Neben“wirkung dieses Drecks!) innerhalb weniger Tage (!), als ich wieder schlafen konnte! Es ist allgemein bekannt, dass Schlaflosigkeit bereits nach 3 Tagen des kompletten Schlafenzugs zu psychotischen Symptomen führen kann (Schlafentzug ist auch eine Foltermaßnahme!), aber Psychiater scheinen dies zu ignorieren. Na ja, wenn man halt unbedingt will, dass der Patient anhaltend, wie auch immer, gestört ist, damit man schön dauerbehandeln kann…

Und ich hatte noch nicht mal „psychotische“ Symptome , denn körperliche Unruhe aufgrund eines erhöhten Stoffwechsels mit beschleunigtem Herzschlag und Puls und damit einhergehende Schlaflosigkeit mit wiederum damit nach einer gewissen Zeit einhergehender erschwerter Konzentration hat mit „psychotischen“ Symptomen (was immer die darunter überhaupt verstehen wollen (!), aber Hauptsache, es klingt beängstigend!) nicht das Geringste zu tun!

Und wenn ich behauptete, dass hochdosiertes Jod bzw. schallintensiver Ultraschall (im Jahr 2011 wurde zum ersten Mal eine Doppler-Duplex-Sonographie im Halsbereich durchgeführt, weil der Arzt, der nur meine Schilddrüse untersuchen sollte, einfach mal eben meine Halsschlagader mit untersucht hat, wobei die schallintensive Doppler-Duplex-Sonographie zum Einsatz kommt, und die Halsschlagader liegt direkt neben der Schilddrüse, die garantiert was von dem Schall abbekommen hat) Auslöser meiner Probleme war, hat das nicht das Geringste mit Wahn zu tun, sondern ist das Ergebnis intensivster Recherche!

Und wenn eine körperliche Ursache, wie z.B. eine Stoffwechselstörung der Schilddrüse, die Ursache für die Symptome ist, dann rechtfertigt das niemals eine psychiatrische Diagnose, denn: In diesem Fall gilt ganz klar, wenn die Ursache behoben ist, sprich die Stoffwechselentgleisung, dann funktioniert auch wieder der Mensch! Und so war es bei mir sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2011. Nach wenigen Nächten mit Schlaf war ich wieder ganz die Alte!

Und ich möchte gerne, dass das so bleibt, aber seit einer Gesetzesänderung in 2017 (https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Voraussetzungen-fuer-die-aerztliche-Zwangsbehandlung-werden-neu-gefasst.php) dürfen „psychisch Kranke“ mittlerweile sogar im Krankenhaus zwangsbehandelt werden! Und wenn ein Betreuer auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheits“fürsorge“ hat, dann kann man zu jeder Behandlung gezwungen werden, inklusive verstümmelnder Krebsoperationen, Chemotherapie, und was es sonst noch so alles an „gefährlichen Heilbehandlungen“ gibt, wie es die Ärzteschaft selbst offiziell nennt…

Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Sachverhalt:

Die zwischenzeitlich verstorbene Betroffene des Ausgangsverfahrens litt unter einer schizoaffektiven Psychose. Sie stand deswegen seit Ende April 2014 unter Betreuung. Anfang September 2014 wurde die Betroffene kurzzeitig in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen. Dort lehnte sie es ab, die zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung verordneten Medikamente einzunehmen, verweigerte die Essensaufnahme und äußerte Suizidabsichten. Nachdem die Betroffene mit richterlicher Genehmigung auf eine geschlossene Demenzstation in einem Klinikum verlegt worden war, wurde sie auf der Grundlage mehrerer betreuungsgerichtlicher Beschlüsse im Wege ärztlicher Zwangsmaßnahmen medikamentös behandelt. Weitere Untersuchungen ergaben, dass die Betroffene auch an Brustkrebs erkrankt war. Zu diesem Zeitpunkt war sie körperlich bereits stark geschwächt, konnte nicht mehr gehen und sich auch nicht selbst mittels eines Rollstuhls fortbewegen. Geistig war sie in der Lage, ihren natürlichen Willen auszudrücken. Auf richterliche Befragung äußerte sie wiederholt, sie wolle sich nicht wegen der Krebserkrankung behandeln lassen. Daraufhin beantragte die Betreuerin, die Unterbringungsgenehmigung für die Betroffene zu verlängern und ärztliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere zur Behandlung des Brustkrebses, zu genehmigen. Das Amtsgericht wies den Antrag auf Unterbringung und Zwangsbehandlung zurück. Die Betroffene könne mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht nach § 1906 Abs. 1 BGB freiheitsentziehend untergebracht und deshalb auch nicht nach § 1906 Abs. 3 BGB zwangsbehandelt werden. Die Beschwerde zum Landgericht blieb erfolglos. Auf die Rechtsbeschwerde der Betreuerin hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob § 1906 Abs. 3 BGB in der Fassung vom 18. Februar 2013 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG)…

Bei Betreuten, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, verdichtet sich die allgemeine Schutzpflicht unter engen Voraussetzungen zu einer konkreten Schutzpflicht. Der Gesetzgeber muss ein System der Hilfe und des Schutzes für unter Betreuung stehende Menschen vorsehen, die in diesem Sinne die Erforderlichkeit einer medizinischen Behandlung zur Abwehr oder Bekämpfung erheblicher Erkrankungen nicht erkennen oder nicht danach handeln können. Ärztliche Untersuchungs- und Heilmaßnahmen müssen dann in gravierenden Fällen als ultima ratio auch unter Überwindung des entgegenstehenden natürlichen Willens solcher Betreuter vorgenommen werden dürfen. Diese Schutzpflicht folgt aus der spezifischen Hilfsbedürftigkeit der unter Betreuung stehenden Menschen. Die staatliche Gemeinschaft darf den hilflosen Menschen nicht einfach sich selbst überlassen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-059.html

„Staatliche Schutzpflicht“ nennen sie das dann perverser Weise, Menschen zwingen zu können, verstümmelnde Operationen oder zerstörerische Chemotherapie oder Bestrahlung oder sonstige „gefährliche Heilbehandlungen“, wie es die Ärzteschaft ganz offiziell nennt (!), über sich ergehen zu lassen!

Die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgabe erfolgte, wie gesagt in 2017:

http://www.bptk.de/stellungnahmen/einzelansicht/artikel/aerztliche-zw.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811240.pdf

Auch bei mir änderte man per Ferndiagnose die ursprüngliche Diagnose „wahnhafte Störung“ in eine „schizoaffektive Störung“ um, genau wie bei der Patientin, um die es in der Gesetzesvorlage ging! Aber eine angebliche „wahnhafte Störung“ (erst Recht, wenn diese in fehlendem Vertrauen in die Schulmedizin besteht) reicht auch aus, um jede Zwangsbehandlung zu rechtfertigen…

Hier noch einmal ein Auszug aus einer Schilderung des Falles mit weiteren wichtigen Details bezüglich der angedachten „Behandlung“:

Die Betreuerin hat beim Betreuungsgericht beantragt, die Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung sowie ärztliche Zwangsmaßnahmen zur Behandlung des Brustkrebses (Brustektomie, Brustbestrahlung, Knochenmarkspunktion zur weiteren Diagnostik) zu genehmigen. Zur Begründung hat sie unter anderem ausgeführt, die Tumorerkrankung werde im Falle der Nichtbehandlung rasch fortschreiten und unausweichlich zu Pflegebedürftigkeit, Schmerzen und letztlich zum Tod der Betroffenen führen. Diese könne aufgrund ihrer psychischen Erkrankung die Notwendigkeit von Unterbringung und Behandlung nicht erkennen und nicht nach dieser Einsicht handeln.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-haelt-regelungen-zu-aerztlichen-zwangsmassnahmen-fuer-teilweise-verfassungswidrig_071151.html

Bundestag erweitert Möglichkeiten, Patienten gegen ihren Willen zu retten, nennen sie es dann perverser Weise, wenn Menschen sogar gezwungen werden, sich den Körper gegen Ihren Willen verstümmeln, mit Chemotherapeutika vergiften und verstrahlen zu lassen!

Ein freiwilliges (!) Opfer solch abartiger „Behandlung“, an der die Krankenhäuser nebenbei Unsummen verdienen, hat mir von den qualvollen Nebenwirkungen wie Hautverbrennungen durch die Bestrahlung erzählt! Und den Rest kann man sich denken, wie verstümmelt Frauen aussehen, denen man Ihre Weiblichkeit durch Brustamputation genommen hat! Die vorgenannte Frau hat mir auch mit „wissendem“ Blick erzählt, dass die Onkologin ihr gesagt habe, dass die chemotherapeutische Flüssigkeit ein Loch hinterlassen würde, wenn es auf die Haut gelange. „Und deshalb macht man ja auch den „Port“, den direkten Zugang zum Herz!“, wie sie wörtlich sagte! (Damit es nicht auf die Haut kommt…)

Ich fragte Sie dann, ob ihr eigentlich klar sei, was sie mir da gerade gesagt hat, denn wenn eine Flüssigkeit so ätzend ist, dass sie Löcher in die Haut frisst, was passiert dann wohl, wenn man den Dreck über einen Zugang direkt in den Körper, in die Brust einleitet?

Sie schaute mich irritiert an, so, als müßte sie jetzt mal ganz schwer nachdenken und verabschiedete sich dann unvermittelt… Drüber reden wollte sie nicht mehr…

(Dass der Dreck unmittelbar so aggressiv sein soll, wie es die Onkologin gesagt haben soll, kann ich mir kaum vorstellen, denn dann müßte die Flüssigkeit ja ebenfalls unmittelbar Löcher in inneres Gewebe gefressen haben, was man wohl hätte spüren müssen. Dass es aber durchaus zu Spätwirkungen bzw. -folgen kommt, ist mir aber völlig klar, und wenn der Folgekrebs erst 20 Jahre später auftritt!)

Und was passiert wäre, wenn man nicht (zwangs)behandelt worden wäre, ist ja zum Vorteil der Ärzte dann nicht mehr nachweisbar…

Und dass ich ganz genau weiß, was ich will und jegliche „gefährliche Heilbehandlung“ im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ablehne, würde dann vermutlich auch bei mir einfach durch die mir aufgedrückte lächerliche Diagnose in Frage gestellt bzw. negiert!

Einfach nur noch beängstigend, das alles…

Ich habe in den Niederlanden einer Frau von dieser Gesetzesänderung erzählt, und diese hat mir nicht geglaubt… Es ist auch kaum zu glauben!

Im Jahr 2000 wurde ich nur mit Worten genötigt, hochpotente Psychopharmaka zu schlucken, die mich von jetzt auf gleich ohnmächtig machten und damals, weil viel zu hoch dosiert, für fast anderthalb Wochen außer Gefecht setzten. Kein Wunder, dass ich in 2011 niemals wieder freiwillig in solch eine Klinik gegangen wäre, denn ich ahnte, was mich dort erwarten würde:

Ich durfte am eigenen Leib erleben durfte, dass man als angeblich „psychisch Kranke/r“ wie ein rechtloses Individuum behandelt wird und selbst Folter, Fixierung ans Bett durch 7 oder 8 wild gewordene „Pfleger“ über sich ergehen lassen muß, die wie aus dem Nichts auf mich zugestürmt kamen, nachdem mein Mann die Klinik verlassen hatte (am 12.07.2011), um mich mit brutaler Gewalt ans Bett zu fesseln und um mich anschließend zu nötigen, einen hochpotenten Psychodrogencocktail zu schlucken, damit ich am Folgetag (13.07.2011), dem üblichen Besuchstermin durch den zwangseinweisenden Richter, auch entsprechend zugedröhnt bin, damit eine scheinbare Berechtigung für die Zwangseinweisung vorliegt. Nach Einnahme der Drogen bin ich wie auch im Jahr 2000 (damals wurden sie mir, wie bereits erwähnt, verbal aufgenötigt, indem man mir androhte, dass ich zwangseingewiesen würde und dass mir die Drogen dann mit Gewalt verabreicht würden, wenn ich diese nun nicht schlucken würde) ohnmächtig geworden und an die ersten Tage nach der Drogeneinnahme kann man sich in der Regel nur bruchstückhaft erinnern! So erinnere ich mich auch nur daran, dass ich ein Gespräch mit dem Richter im Speisesaal der geschlossenen Abteilung hatte, aber an die Gesprächsinhalte erinnere ich mich nicht! An alles, was vor der Drogeneinnahme passierte, bis zur Frage der beiden Psychiater, die nach einer gewissen Zeit in den Raum kamen, in dem man mich ans Bett gefesselt geschoben hatte, um mich zu fragen, ob ich „nun bereit sei, Psychopharmaka zu schlucken“, erinnere ich mich aber ganz genau!

Es ist insbesondere in Anbetracht meiner schlimmen Psychiatrieerfahrungen erschreckend, dass nun fragwürdige psychiatrische Diagnosen nach Jahren wieder rausgekramt werden, obwohl dies laut den eigenen Vorgaben (siehe „Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes, dass das betreuungsgerichtliche Verfahren gegen mich eröffnet hat und der von der zuständigen Richterin sogar unterzeichnet wurde!) gar nicht vorgesehen ist, da diese nicht älter als 3 Jahre sein dürfen!

Das erinnert mich an den Termin bei einer Psychiaterin im Jahr 2011, zu der ich fataler Weise gegangen bin und bei der die Unterlagen und die Diagnose aus dem Jahr 2000 bereits auf dem Tisch lag, als wir dorthin kamen, obwohl auch im ärztlichen Bereich Unterlagen, die älter als 10 Jahre sind, vernichtet werden müssen! Stattdessen musste ich mir anhören, ich sei seit dem Jahr 2000 „psychisch krank“, obwohl ich mit der Psychiatrie auch damals seit dem Jahr 2000 nie wieder etwas zu tun hatte!

Und da ich erkannt habe, dass erst ärztliche Fehlbehandlung der Auslöser meiner gesundheitlichen Probleme war, konnte ich seit dem Jahr 2011 die Gründe für die damalige Zwangseinweisung erkennen und die Ursachen hierfür abstellen, wie der Mitarbeiter der Betreuungsstelle damals wörtlich feststellte, der auf meinen Antrag im Oktober 2011 die Notwendigkeit der Betreuung überprüfte, denn ich ging ab November 2011 wieder arbeiten, nachdem ich Anfang August 2011 nach einem Monat Psychiatrieaufenthalt aus der Klinik entlassen worden war, und der die Betreuung, die eh die Ganze Zeit nur auf dem Papier bestand, denn ich kümmerte mich zu jedem Zeitpunkt selbst um meine Angelegenheiten (!), dann auch aufgehoben hat!

Er schrieb weiterhin in seiner Stellungnahme: Frau van den Berg beschäftigt sich intensiv mit ihrer Krankheitsgeschichte. Sie ist eingehend informiert und belesen.

Und ihm erzählte ich damals das Gleiche über die wahren Ursachen meiner Probleme, wie ich es auch hier berichte und mein Eindruck im Gespräch war, wie auch seine Stellungnahme vermuten lässt, dass er meine Sichtweise durchaus nachvollziehen konnte!

Und seitdem habe ich keinerlei Probleme, sondern übernehme wie auch zu jedem Zeitpunkt meines Lebens außerhalb der Zeit in den Fängen der Psychiatrie im Jahr 2000 und 2011 nicht nur Verantwortung für mein Leben und das meiner Familie, sondern auch im Rahmen meiner Vorsorgevollmacht für meine Eltern bzw. nun nur noch für meinen Vater, nachdem meine Mutter verstorben ist. Ich kann definitiv von mir sagen, dass ich sogar ganz besonders mündig bin und meine Interessen sowie die Interessen Dritter (z.B. meines Vaters) sehr gut wahrnehmen kann! Und nur das habe ich auch im Umgang mit der dieses betreuungsgerichtliche Verfahren auslösenden Behörde getan, die Interessen meines Vaters wahrgenommen und wiederholt einfordern müssen, nachdem man mir immer wieder falsche ausgefüllte Anträge und fehlerhafte Dokumente bezüglich des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle zukommen ließ!

Der zuständige Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, der diesen Stein (gegen mich) ins Rollen gebracht hat, hat sich sogar abschließend für seine Fehler bei mir schriftlich entschuldigt (!), nachdem er zuvor die diffamierende Mail an das Amtsgericht gesendet hat, in der er wahrheitswidrig behauptet, dass meine Schreiben teilweise verworrene Inhalte hätten, obwohl sie genauso klar formuliert sind, wie meine Stellungnahmen an das Amtsgericht in vorliegender Betreuungssache und wie meine Artikel auf meinen Internetauftritten /www.kritischsein.de und http://behoerden-hilfe.de/ auch!

Eine verantwortungsvolle Vorsorgebevollmächtigte für unmündig erklären…

Wie absurd ist das denn?