Warum ich nur noch sehr eingeschränkt öffentlich blogge

Es ist unbestreitbarer Fakt, dass in diesem Land die freie Meinungsäußerung immer stärker eingeschränkt wird, weshalb man sich leider ganz genau überlegen muß, was man veröffentlicht und was nicht, denn mittlerweile wird alles, was nicht in den Kram passt und von der mit Hilfe der MMMM’s (MeinungsMacherMainstreamMedien) diktierten und verbreiteten gewünschten „Meinung“ abweicht, schnell mit den üblichen Keulen „überzogen“ wie „antisemitisch“ oder „ausländerfeindlich“ oder „verschwörungstheoretisch“ oder „Reichsbürger-ideologisch“ oder „demokratiefeindlich“ oder „rechtsextrem“ oder „linksextrem“ (Hauptsache extrem!), um jegliche unerwünschte Kritik irgendwie ins Abseits zu stellen!

Und man entfernt eh alles aus dem Netz oder macht es in den Suchmaschinen unauffindbar, was unerwünscht ist, so wie auch mein Blog www.kritischsein.de nicht verlinkt wird, wenn man meinen Namen und meine Adresse eingibt, obwohl diese dort nicht nur im Impressum steht sondern auch auf der Startseite ganz unten zu lesen ist, denn man will offensichtlich nicht, dass die Welt weiß, dass ich die Autorin aller dort (zur Zeit nicht veröffentlichten) Artikel bin, deren Rubriken sie aber in der Seitenleiste der einzig veröffentlichten Startseite Über mich und meine Arbeit sehen können um zu wissen, worüber ich so schreibe.

Was sonst noch so alles von den hochinteressanten Verlinkungen auf meinem (derzeit nur als statische Seite mit Infos über mich und meine Arbeit sichtbaren) Blog www.kritischsein.de verschwunden ist, können Sie hier nachlesen: https://birgitvandenberg.eu/art-5-grundgesetz-eine-zensur-findet-nicht-statt/

Aber Zensur gibt es ja in dieser „freiheitlich-demokratischen“ Grundordnung nicht…

Dass ich nicht lache!

Und auch für diese meine Webseite www.birgitvandenberg.de (bzw. .eu) gilt:

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Artikel der Autorin dienen ausschließlich dem Zweck, die freie und kritische Meinung der Verfasserin zu aktuellen Themen des Zeitgeschehens oder zu persönlichen Erlebnissen, die auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse sein könnten, darzulegen.

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Stimmt leider nicht ganz, denn in jedes der Grundrechte darf auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden, und wie heißt es auch hier entsprechend weiter im Text:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Deshalb dürfen „Künstler“ auch immer wieder sogar öffentlich über die Medien deftig „austeilen“ und sogar oftmals massiv unter der Gürtellinie andere Personen des öffentlichen Lebens oder auch Personengruppen beleidigen, ohne dafür strafrechtlich belangt werden zu können!

So einfach ist das, während umgekehrt das Recht auf Unverletzlichkeit der persönlichen Ehre längst nicht jedem zugesprochen wird, wie ich aus eigener Erfahrung bestens weiß!